Welche Schüler sind für SAT-Unterkünfte berechtigt?
Schüler mit einer dokumentierten Behinderung, die ihre Fähigkeit erheblich beeinträchtigt, standardisierte Tests unter Standardbedingungen abzulegen, können für SAT-Unterkünfte qualifiziert sein. Dazu zählen Lernbehinderungen wie Legasthenie oder Dysgraphie, ADHS, Seh- oder Hörbehinderungen, körperliche Behinderungen sowie psychiatrische oder medizinische Erkrankungen.


