Wer ist für SAT-Anpassungen berechtigt?
Studierende mit einer dokumentierten Behinderung, die ihre Prüfungsleistung beeinträchtigt, können für SAT-Anpassungen berechtigt sein. Voraussetzung ist eine aktuelle Diagnose mit unterstützenden Nachweisen. Gängige Anpassungen umfassen verlängerte Zeit, zusätzliche Pausen und die Verwendung von Hilfstechnologie.


